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Seit dem 28.04.2020 gilt eine vom Gesetzgeber überarbeitete Straßenverkehrsordnung, die vor allem das Ziel hat, die Autofahrer zu disziplinieren. Ob dadurch der Verkehr sicherer wird, muss sich erst noch erweisen. Allein die Neuregelung der Geschwindigkeitsverstöße, wird eine Flut von Verwaltungs- und Gerichtverfahren auslösen.
Nach dem neuen Bußgeldkatalog hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21-25 km/h nicht nur einen Punkt im Fahreignungsregister zur Folge, sondern auch ein einmonatiges Fahrverbot.
Außerorts droht ein einmonatiges Fahrverbot bei einer Überschreitung von 26 - 30 km/h und ebenfalls ein Punkt.
Seit dem 28.04.2020 gilt eine vom Gesetzgeber überarbeitete Straßenverkehrsordnung, die vor allem das Ziel hat, die Autofahrer zu disziplinieren. Ob dadurch der Verkehr sicherer wird, muss sich erst noch erweisen. Allein die Neuregelung der Geschwindigkeitsverstöße, wird eine Flut von Verwaltungs- und Gerichtverfahren auslösen.
Nach dem neuen Bußgeldkatalog hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21-25 km/h nicht nur einen Punkt im Fahreignungsregister zur Folge, sondern auch ein einmonatiges Fahrverbot.
Auch das Parken in zweiter Reihe oder auf einem Radweg ist künftig mit erheblichen Geldbußen verbunden und führt bei einer Behinderung zu einer Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister.
Kommt es beim Abbiegen zu einer Gefährdung des entgegenkommenden Fahrzeugs oder wird ein die Straße querender Fußgänger gefährdet hat dies ebenfalls die Eintragung von einem Punkt und ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t gilt innerorts Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen. Ein Verstoß dagegen führt zu einer Eintragung von einem Punkt.
Das Nichtbilden einer Rettungsgasse oder das unberechtigte Nutzen einer Rettungsgasse wird mit einer Eintragung von 2 Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet.
In Anbetracht dieser inflationären Entwicklung bei den Eintragungen ist ein Punktestand von acht Punkten schnell erreicht, der die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hat. Aber auch mit einer vermehrten Verhängung von Fahrverboten ist in Zukunft zu rechnen.
Deshalb nutzen Sie vor jeder Eintragung im Fahreignungsregister alle rechtlichen Mittel, um diese zu verhindern. Wenn der Stand von acht Punkten erst erreicht ist, findet eine Prüfung der einzelnen Eintragungen nicht mehr statt. Die Fahrerlaubnisbehörde muss dann die Fahrerlaubnis entziehen.
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